Innovationsgutschein Bayern
Das Bayerische Staatsministerium unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen/Handwerksbetrieben mit Sitz in Bayern und externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.
Ziel ist es, kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern heranzuführen und somit ihre Innovationskraft zu stärken. Innovative Unternehmen weisen deutliche Vorteile bei Wachstum, Stabilität und Zahl der Arbeitsplätze auf. Sie sind damit nicht nur wirtschaftlich leistungsfähiger, sondern gehen auch gestärkt die Herausforderungen der Zukunft an.
Er unterstützt kleine Unternehmen dabei, Innovationen zu verwirklichen und aus einer Idee eine große Entwicklung zu machen. Schließlich entstehen viele herausragende Ideen und Innovationen in der täglichen Praxis. Um dieses Potenzial zu nutzen, bietet das Land Bayern zwei Formen des Innovationsgutscheins an: Innovationsgutschein Standard oder Innovationsgutschein Spezial.
Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (F&E-Dienstleister)
Ausprägung: Innovationsgutschein I, II und Spezial
Was gefördert wird: 40%-Förderung
Planung, Entwicklung, Umsetzung und Verbesserung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen: Werkstoff- und Designstudien, Studien und Konzepte zur Fertigungstechnik, Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau und Design; Produkttests zur Qualitätssicherung
Innovationsgutschein I: Projekte mind. EUR 4.000,-- bis max. EUR 15.000,--
Innovationsgutschein II: Projekte mind. EUR 25.000,-- bis max. EUR 30.000,--
Innovationsgutschein Spezial: Projekte mind. EUR 30.000,-- bis max. EUR 80.000,-- für die Zusammenarbeit mit externen Forschungs- und Entwicklungs-Einrichtungen.
Voraussetzung: KMU mit Sitz in Bayern; <50 MA; max. 10 Mio. EUR Umsatz
Vorteil: einfach zu beantragen; bis zu 5 Gutscheine innerhalb von 3 Jahren
Nachteil: Für Projekte der Digitalisierung nicht geeignet
Ablauf: Beantragt das Unternehmen selbst oder über ein Beratungshaus wie Studio 9 (empfohlen)
Studio 9 GmbH
Fördergeld bringende Online-Marketing-Agentur.
Max-Planck-Straße 4
85609 Aschheim/Dornach bei München
Telefon: 089 / 21 02 93 - 0
Telefax: 089 / 21 02 93 - 10
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