Digitale Strategie Studio 9 GmbH

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Fördergelder für Forschung und Entwicklung sichern: Bis zu 4 Mio. EUR pro Jahr!
 


Gratis Fördermittel-Check

Eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) gab es in Deutschland bislang nicht – anders als in den meisten OECD-Ländern. Seit Januar 2020 ist der Standortnachteil korrigiert.
Forschungs- und Entwicklungsausgaben können bis zu 35% steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt für laufende, geplante oder schon abgeschlossene Projekte. Förderfähig sind alle Vorhaben, in den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Inhaltliche Beschränkungen gibt es nicht, ob müllvermeidende Verpackung, Ersatz für Beton oder Medizin- oder IT-Projekte. Die Maximalhöhe der Fördergelder für Forschung und Entwicklung beträgt 4 Million Euro pro Jahr.


Beantragen können die Forschungszulage alle in Deutschland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtigen Unternehmen. Die steuerliche Begünstigung soll Anreize setzen, in Förderprojekte im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Das sichert die finanzielle Stabilität ihres Unternehmens.

Antrag stellen

Anträge stellen wir für Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Diese entscheidet, ob ein Antrag förderungsfähig ist. Unterstellt ist die BSFZ dem Ministerium für Bildung und Forschung.

Das gesamte Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Zunächst ist eine Bescheinigung für das FuE-Vorhaben zu beantragen. Mit einer positiven Bescheinigung kann anschließend ein Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Das geschieht via Elster-Zertifikat. Das Antragsverfahren ist vollständig digital und kostenlos.

 

Die wichtigsten Fakten zur steuerlichen Forschungszulage

 

  • Wer wird gefördert?
    Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – unabhängig von Größe oder Branche. Die steuerliche Forschungszulage wird jährlich in Höhe von maximal 4 Mio. € auf Gruppenebene gewährt.
  • Welche Kriterien müssen förderfähige Projekte erfüllen?
    Gefördert werden sowohl Grundlagenforschung, industrielle Forschung als auch experimentelle Entwicklung. Konkret sind das alle Vorhaben, die auf Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen, die mit ihren Funktionalitäten, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen deutlich übertreffen. Gefördert werden u.a. Leistungen von der konzeptionellen Phase bis hin zur Prototypentwicklung, dem Bau und Test eines Prototyps oder einer Pilotlinie. Thematisch ist die Förderung offen.
  • Wie wird gefördert?
    Bei dem Einsatz eigener forschender Mitarbeiter werden 35 % der Löhne und Gehälter samt steuerfreier Sozialversicherungsbeiträge auf die jährliche Steuerschuld angerechnet und verbleibende Überhänge erstattet. Durch die Erstattung können Unternehmen auch in Verlustphasen von der Förderung profitieren, so dass die Forschungszulage auch für Startups mit Anlaufverlusten attraktiv ist. Dies gilt auch für Auftragsforschung, die im ursprünglichen Gesetzesentwurf noch ausgeklammert war.
    Seit 4/2024 werden 25% von 60% des entstandenen externen Aufwandes erstattet.
     
  • Welcher Zeitraum ist förderfähig
    Anträge können für die vergangenen Jahre 2021 bis 2024, für das laufende Jahr und für kommende Jahre gestellt werden.
    Die Auszahlung durch das Finanzamt ist aber immer nur für abgeschlossene Wirtschaftsjahre möglich
     
  • Auszahlung
    Die Forschungszulage kann nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres durch das Finanzamt ausgezahlt werden, für das sie beantragt wurde.
    Die Auszahlung erfolgt in Form einer Steuer-Abzuges oder einer Auszahlung

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Prozess zur Beschaffung der Forschungszulage




Aufzeichnung Webinar: Gehälter der letzten Jahre erstatten lassen / Forschungszulage

Erfolgreich beschafft für nachfolgende Projekte (Auswahl)

ThemaBrancheInvestitionFörderquoteHöhe des Zuschusses
Software zur
Produktdatenaggregation für
Online-Shops
Software€ 320.000,--25%€ 120.000,--
Plattform Digitalisierung für
Handwerksbetriebe
Beratung€ 500.000,--25%€ 125.000,--
Labor: neue Haut-TestsMedizin€ 16 Mio.25%€ 4 Mio.
Wasserstoff-Unterstützung
von Pumpen
Maschinenbau€ 2 Mio.25%€ 0,5 Mio.
Software-Plattform für
modulare KI-Lösungen
Software€ 208.000,--25%€ 52.000,--

Ihr Ansprechpartner für die Förderung

Christian Hinreiner
Christian Hinreiner

Christian Hinreiner

Fördermittelberater, "Budget-Verdoppler" und Geschäftsführer

Tel.: 089 / 21 02 93 - 20

hinstudio9.de

Kontakt

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