Übersicht der Förderprogramme (Auswahl)
Wirtschafts-Förderungen | max. Fördersumme in € | Förderquote |
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Bayerisches regionales Förderprogramm (BRF) - in ausgewählten Regionen | ca 20.000 - 60.000 € bei mind. 200.000 € Investition | 10-30% |
Die Bayerische Regionalförderung (BRF) ist ein Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Sie zielt darauf ab, gewerbliche Unternehmen in Bayern zu unterstützen und die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit zu stärken.
Hier sind einige wichtige Aspekte der BRF:
Investitionsförderung für Unternehmen: Die BRF fördert Investitionen von Unternehmen in den Bereichen Digitalisierung, Maschinen und Gebäude
Gefördert werden Handwerk, Industrie, Beherbergung und Gastronomie sowie das Dienstleistungsgewerbe. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten.
Fördergebiete: Die Fördermittel werden im ländlichen Raum, in wirtschaftlich schwachen Gebieten (C-, D- und sonstige Fördergebiete) sowie in den bayerischen Tourismusgebieten eingesetzt.
Fördersätze: Der Fördersatz beträgt in der BRF bis zu 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen. In den C-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können sogar höhere Fördersätze gewährt werden.
C | D | Sonstige | |
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Kleine Unternehmen | 45% | 20% | 20% |
Mittlere Unternehmen | 35% | 10% | 10% |
Große Unternehmen | 25% | - | - |
Die BRF leistet somit einen maßgeblichen Beitrag zur Zukunftssicherung des Wirtschaftsstandorts Bayern und fördert die wirtschaftliche Entwicklung in verschiedenen Regionen.
Die Broschüre gibt einen Überblick über die Gewerbliche Wirtschaftsförderung BRF
Mehr auf der offiziellen Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Fördergebiete der bayerischen Regionalförderung
Sonderprogramm „Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben“
Investitionsvorhaben von kleinen Unternehmen bis 10 Mitarbeiter sollen gezielt gefördert werden.
Mindest-Investition:
Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH):EUR 100.000,--
außerhalb RmbH: EUR 250.000,--
Sonderprogramm „Transformation@Bayern (T@B)“
Investitionen in neue Maßnahmen zur Digitalisierung sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse
Mindest-Investition: EUR 200.000,--
Fördersätze:
Sonderprogramm "Energieeffizienz in Unternehmen"
Ziel: eine signifikante Reduzierung des Energieverbrauchs
Gefördert werden folgende energieeffiziente Investitionsmaßnahmen:
Die Förderung steht allen Regionen in ganz Bayern zur Verfügung.
Sogar im Großraum München ist eine Förderung im begrenzen Umfang möglich.
Sonderprogramm Tourismusland Bayern „Qualität und Gastlichkeit“'
Das Sonderprogramm „Qualität und Gastlichkeit“ fördert kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche.
Mindest-Investitions-Grenze EUR 30.000,--
Bis 45% Förderquote möglich in C- und D-Fördergebieten
Sonderprogramm „Tourismusland Bayern - barrierefreie Gastlichkeit“
Fördert kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) bei Investitionsmaßnahmen in die Barrierefreiheit
Mindest-Investitions-Grenze: EUR 30.000,--
Bis 45% Förderquote möglich in C- und D-Fördergebieten
Sonderprogramm "PremiumOffensive Tourismus"
nur für Betriebe ab 10 Betten
RmbH: EUR 200.000,--
außerhalb RmbH: EUR 500.000,--
Ihr Ansprechpartner
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