Das Förderprogramm go-digital bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Digitalisierung Ihres Unternehmens voranzutreiben und finanzielle Unterstützung zu erhalten. Allerdings gibt es bestimmte Projekte und Vorhaben, die nicht von go-digital gefördert werden. Es ist wichtig, diese Ausschlüsse zu kennen, um sicherzustellen, dass Ihre geplanten Digitalisierungsprojekte für die Fördermittel in Frage kommen. Im Folgenden finden Sie eine Liste der Projekte, die nicht durch go-digital gefördert werden können:
Beispiele für nicht-förderfähige Inhalte |
---|
Lizenzkosten für Softwarekomponenten |
Hardwarekomponenten zur Nutzung von Software |
Erstellung und Überarbeitung von Webseiten und Onlineshops |
Erstellung von Inhalten (bspw. Fotos, Videos, Designelemente, …) |
Erstellung von physischen Marketingprodukten (bspw. Flyer, Prospekte, …) |
Entwicklung und Optimierung von vermarktungsfähigen Produkten (bspw. Software zum Verkauf an Kunden, produktbegleitende Apps, …) |
Eigenleistungen und Personalkosten des begünstigten Unternehmens |
reine Ersatzbeschaffungen für bereits vorher im Unternehmen verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt |
Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen |
Zertifizierungskosten (bspw. ISO 27001) |
Anpassung einer Webseite hinsichtlich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) |
Einführung von physischen Absicherungen der eigenen Betriebsstätten |
Einführung datenbasierter Dienstleistungen mit Vermarktungsabsichten (bspw. durch KI-Anwendungen, …) |
Implementierung einer bereits vor dem Förderantrag durch das begünstigte Unternehmen ausgewählten Software |
Aufbau und Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze |
Einführung optischer Erfassungen (bspw. Raumaufmaßsysteme, Erfassungen von Distanz, Material, Beschaffenheit, Entfernungen, Scan usw.) und Messungen unterschiedlicher Oberflächen und Räume unter Zuhilfenahme von Lasertechnologien |
Einsatz von Drohnen um Bilder und Filme zu erstellen |
Einführung eines Computer-Aided-Manufacturing-System (CAM) |
Einführung eines CMS zur Professionalisierung der Außendarstellung |
Nachrüstung von Maschinen zum Zwecke der Datenerhebung und automatischen -weiterverarbeitung zur Optimierung der Produktionsprozesse |
Entwicklung digitaler Marktplätze z.B. B2B, B2C oder C2C, erweiterte Webseite, die nicht nur zur Darstellung des Unternehmens, der Produkte usw. dient |
Usability-Verbesserung in bereits vorhandenen Anwendungen |
Fördermittelberater, Budget-Verdoppler und Geschäftsführer
Tel.: 089 / 21 02 93 - 20
Studio 9 GmbH
Fördergeld bringende Online-Marketing-Agentur.
Max-Planck-Straße 4
85609 Aschheim/Dornach bei München
Telefon: 089 / 21 02 93 - 0
Telefax: 089 / 21 02 93 - 10
E-Mail: kontaktstudio9.de