Nachfolgende Förderbekanntmachung zur vierten thematischen Ausschreibungsrunde („4. Call“) des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erfolgt auf Grundlage und gemäß den Regelungen der IGP-Förderrichtlinie [BAnz AT 13.06.2023 B1 samt Änderung BAnz AT 20.03.2024 B1].
Hintergrund
Mit dem IGP soll die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft über technische Entwicklungen hinaus gestärkt werden, womit auch einem ganzheitlicherem Innovationsverständnis Rechnung getragen wird. In Ergänzung der Förderung von vornehmlich technikorientierter Forschung und Entwicklung öffnet das IGP den Fokus für marktnahe nichttechnische Innovationen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (inkl. Gründungen, Selbständige, gemeinwohlorientierte Unternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen, wie beispielsweise Hochschulen. Im IGP werden die zu fördernden Projekte im wettbewerblichen Verfahren im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“) ermittelt. Details zum IGP sowie den Förderbedingungen samt der zugrunde liegenden Förderrichtlinie finden sich unter www.bmwk.de/igp.
Thema des 4. Calls: Bessere Nutzung von Daten und KI
Mit dem 4. Call werden Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für die bessere Nutzung von Daten und KI gefördert. Antragsgegenstand sind Projekte, die den allgemeinen Kriterien der IGP-Förderrichtlinie genügen und zudem
- auf innovative Verbesserungen in der Nutzung von Daten und/oder KI zielen und
- marktorientierte Innovationen entwickeln, die Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen.
Dazu gehören unter anderem neue Ansätze um Daten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Kultur nutzbarer zu machen, innovative Konzepte für Datasharing oder –pooling, Verbesserung oder Schaffung von verantwortungsvollen Daten- und KI- Ökosystemen, neue Anwendungen und Nutzungsmöglichkeiten für KI (z.B. für neue Services, inkl. „AI for good“), neue Fachkräfte-, Schulungs- und Informationsangebote zu KI oder Datennutzung, neue Lösungen für Herausforderungen im KI-Kontext sowie zukunftsweisende Anwendungen und Konzepte zur besseren Datennutzung, u.a. im Zusammenhang mit KI.
Es gelten sämtliche in der IGP-Förderrichtlinie genannten Voraussetzungen und Kriterien zur Förderentscheidung, d.h. neben den allgemeinen Voraussetzungen sind wesentlich Innovationshöhe, Vermarktungschancen, positive Effekte auf Dritte, Qualität und Überzeugungskraft des Projekts, Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten sowie Förderbedarf bzw. Anreizeffekt.
Ablauf des 4. Calls
Teilnahmeanträge sind unter www.bmwk.de/igp verfügbar. Die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge endet am 11.02.2025 um 15.00 Uhr. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die vom Projektträger bereitgestellte Plattform positron:s zu stellen.
Anträge, die im Teilnahmewettbewerb überzeugen konnten, kommen in die Jurybewertung. Die Antragstellenden können zur Vorstellung ihres Projekts im Pitch,
voraussichtlich im Juni 2025, eingeladen werden. Die Festlegung des genauen Termins bzw. Zeitpunkts und Orts des Pitches erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und wird vom Projektträger kommuniziert.
Antragsteller, deren Teilnahmeanträge gem. den Voraussetzungen der IGP-Richtlinie überzeugen konnten, werden zur Vollantragsstellung aufgefordert. Nach dieser Aufforderung sollte der Vollantrag innerhalb von sechs bis acht Wochen eingereicht werden. Dabei ist das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes zu nutzen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antrags-Erstellung!